WGG I Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz
2. Aufl. 2024
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§ 17 Rückzahlung von Beiträgen
Literatur
Prader, Die wichtigsten Änderungen der WGG-Novelle 2016, immolex 2016 (14); Prader/Pittl, WGG – Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz2.05 (2023); Rudnigger in Illedits, Wohnrecht Taschenkommentar (2022)
Materialien
Abänderungsantrag zur RV 895 25. GP
Zu Z 18a (§ 17 Abs. 1 WGG)
Derzeit besteht die unbefriedigende Situation, dass die Rückzahlung des Finanzierungsbeitrages (aber auch einer „normalen“ Mietzinsvorauszahlungen und – strittig – einer entgegen § 16b MRG nicht insolvenzfest angelegten Kaution) als „vor Auflösung des Bestandvertrages bedingte Konkursforderung“ behandelt wird (8 Ob 166/06d, wobl 2008/41 (Engelhart); 8 Ob 74/09d MietSlg 62.904). Aus diesem Grund würde der ausscheidende Nutzungsberechtigte, der seinen Mietvertrag uU Jahrzehnte vor Insolvenzeröffnung abgeschlossen hat, nur die Konkurs- oder Ausgleichsquote seines vorab geleisteten Betrages erhält, auch wenn er das Mietverhältnis nach Insolvenzeröffnung beendet.
In der E 1 Ob 53/12v war etwa die Rückzahlung eines Finanzierungsbeitrages nach § 69 WWFSG 1989 (dieser ist § 17 WGG nachgebildet) strittig; der ehemalige Mieter erhielt von der Vermieterin lediglich 20% (Zwangsausgleichsquote) des geleisteten, auf die Wohnung entfallenden Finanzierungsbeitrages zurückerstatte...