WGG I Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz
2. Aufl. 2024
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 16 Aufteilungsschlüssel
Literatur
Garzon, Nutzwert und Widmung im WGG, immolex 2020 (77); Prader/Pittl, WGG – Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz2.05 (2023); Prader, Zur Auslegung des Begriffs „sonstige Räumlichkeiten der Baulichkeit“ im WGG, immolex 2018 (58); Prader, Keine Befreiung von den Liftkosten bei fehlender Nutzungsmöglichkeit im WGG, immolex 2018 (331); Rudnigger in Illedits, Wohnrecht Taschenkommentar (2022); Würth/Zingher/Kovanyi/Etzersdorfer, Miet- und Wohnrecht (2016)
1
§ 16 definiert die Verteilung der auf die Baulichkeit entfallenden Kosten. Zu beachten ist, dass die Bestimmung auf Baulichkeiten, deren Erstbezug vor den datiert bzw deren Benützungsbewilligung vor dem erteilt wurde, nicht anzuwenden ist. In beiden Konstellationen ist den Vorgaben des WGG idF 1940 (dRGBl. I S. 438/1940) zu folgen. Würth/Zingher/Kovanyi/Etzersdorfer schematisieren die gehebenen Möglichkeiten bzw Aufteilungsschlüssel: a) nach Nutzflächen; b) nach Nutzwerten; c) auf Grundlage von Vereinbarungen zwischen GBV und allen Bestandnehmern ausgenommen Betriebskosten sowie Kosten der Gemeinschaftsanlagen; d) entsprechend HeizKG in dessen Anwendungsbereich; e) gemäß Nutzungsmöglichkeiten gesondert nach Warm- und Kaltwa...