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Schwetz

WGG I Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz

Praxiskommentar

2. Aufl. 2024

ISBN: 978-3-7073-4522-3

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Dokumentvorschau
Schwetz - WGG I Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz

§ 15e Antrag auf nachträgliche Übertragung in das Wohnungseigentum

Materialien

IA 907/A 26. GP

Zu den ZZ 30, 31, 35, und 36 (§ 15c lit. a Z 2, § 15e Abs. 1, § 17a Abs. 3, § 17b Abs. 1 und § 17c)

Zur Forcierung der im Regierungsprogramm 2017–2022 geforderten Eigentumsbildung und in Umsetzung des EA 448/A(E) NR aus 2018 (,,Forcierung der Eigentumsbildung“) sowie in Entsprechung der E des soll den Mietern die Möglichkeit gegeben werden, aufgrund einer gesetzlichen Option nicht erst im Zeitraum nach Ablauf seiner mindestens zehn- bis höchstens Ablauf fünfzehnjährigen Dauer seines Mietvertrages, sondern bereits nach fünf bis maximal zwanzig Jahren (wonach die Option erlischt), einen von nunmehr neu insgesamt drei – statt bislang nur einen – Antrag auf nachträgliche Übertragung in das Wohnungseigentum zu stellen.

Mit der Streichung in § 15c lit. a Z 2 soll verhindert werden, dass sich Umfinanzierungen gemäß § 17a während eines laufenden Mietverhältnisses optionsverhindernd auswirken. Spiegelbildlich wurde eine Streichung des § 17a Abs. 3 vorgenommen.

Die Änderungen der Ve...

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