Suchen Hilfe
Schwetz

WGG | Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz

Praxiskommentar

2. Aufl. 2024

Print-ISBN: 978-3-7073-4522-3

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Schwetz - WGG | Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz

§ 15d Preis bei nachträglicher Übertragung in das Wohnungseigentum

Literatur

Österreicher/Sommer in Festschrift Helmut Würth (2014); Prader/Pittl, WGG - Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz2.05 (2023); Rudnigger in Illedits, Wohnrecht Taschenkommentar (2022); Würth/Zingher/Kovanyi/Etzersdorfer, Miet- und Wohnrecht (2016); Zenz, Die Spekulationsregel der WGG-Novelle 2016, wobl 2016 (281)

1

Die Formulierung des Abs 1 ist etwa mit Rudnigger und Prader/Pittl problematisch, da es keine Alternative zum Fixpreis gibt. Würth/Zingher/Kovanyi/Etzersdorfer verweisen darauf, dass hier nicht ein Fixpreis gem § 15a gemeint ist. Vielmehr handelt es sich iVm §§ 18 Abs 3b, 23 Abs 4c letztlich um einen Barpreis. Dem früheren, sogenannten Vermietungsabschlag kommt keine wertbestimmende Maßgeblichkeit mehr zu.

2

Den Zeitpunkt der Beurteilung der offenkundigen Unangemessenheit bildet in Fällen des § 15c lit a - sohin des gesetzlichen Anspruchs - der entsprechende Antrag des Mieters gem § 15e Abs 1. In Fällen des lit b - sohin der freiwilligen Einräumung - die Angebotslegung. Prader/Pittl sowie Würth/Zingher/Kovanyi/Etzersdorfer sehen auch den Zeitpunkt der Angebotsannahme bzw „der Geltendmachungder Kaufoption [Hervorhebung im Original, Anm d A] durch...

Daten werden geladen...