WGG I Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz
2. Aufl. 2024
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§ 15c Anspruch auf nachträgliche Übertragung in das Wohnungseigentum
Literatur
Österreicher/Sommer in Festschrift Helmut Würth (2014); Prader/Pittl, WGG – Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz2.05 (2023); Rudnigger in Illedits, Wohnrecht Taschenkommentar (2022); Schinnagl, Heime und das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz, wobl 2019 (336); Weinrauch/Zenz, WGG-Novelle 2019: Nachträgliche Wohnungseigentumsbegründung, immo aktuell 2019 (173); Würth/Zingher/Kovanyi/Etzersdorfer, Miet- und Wohnrecht (2016); Zenz, Die Spekulationsregel der WGG-Novelle 2016, wobl 2016 (281)
Materialien
IA 907/A 26. GP
Zur Z 29 (§ 15c lit. a)
Während einerseits im Sinne des Regierungsprogramms 2017 – 2022 und des EA 448/ A(E) NR aus 2018 die Eigentumsbildung forciert werden soll, wird gleichzeitig auf die ,,Absicherung eines breiten, dauerhaft sozial gebundenen Mietwohnungsbestandes in Ballungsräumen“ geachtet. Durch ggstdl. Änderung wird ausdrücklich normiert, dass es keine gesetzlich zwingende Option zur Übertragung in das Wohnungseigentum gemäß § 15c lit. a bei Wohnungen mit einer Nutzfläche von unter bis einschließlich 40 m2 gibt. Wohnungen mit 40 m2 Nutzfläche oder weniger entsprechen der kleinsten Kategorie A (ein Zimmer) des bspw. in Wien derzeit geltenden SMART-Wohnbauprogramms.
Durch...