WGG I Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz
2. Aufl. 2024
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 15b Nachträgliche Übertragung in das Eigentum (Miteigentum, Wohnungseigentum)
Literatur
Österreicher/Sommer in Festschrift Helmut Würth (2014); Prader/Pittl, WGG – Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz2.05 (2023); Rudnigger in Illedits, Wohnrecht Taschenkommentar (2022); Trummer, Mietkauf von Immobilien (2020); Würth/Zingher/Kovanyi/Etzersdorfer, Miet- und Wohnrecht (2016); Zenz, Die Spekulationsregel der WGG-Novelle 2016, wobl 2016 (281)
Materialien
IA 129/A 21. GP
Zu Z 5 (§ 15b Abs. 1):
Erleichtertes Entstehen einer Wohnungseigentums-Option zugunsten der Mieter bei zukünftig geförderten Mietwohnungen gemeinnütziger Bauvereinigungen: Anstelle einer vereinbarten Einhebung von mehr als 50% der Grundkosten, in Form eines Einmalbetrages binnen drei Jahren, gilt nunmehr, daß jeder Einmalbetrag (Grund- und/oder Baukosten) über 50 Euro/m2 zu einer Option führt.
IA 907/A 26. GP
Zur Z 28 (§ 15b Abs. l lit. b)
In Umsetzung des Regierungsprogramms 2017 – 2022 und des EA 448/A(E) NR aus 2018 („Forcierung der Eigentumsbildung“) wird die bisherige Möglichkeit der nachträglichen Übertragung in das Eigentum (Miteigentum, Wohnungseigentum) – nach zehn Jahren ab Bezug der Baulichkeit – auf Ablauf des fünften Jahres ab Bezug der Baulichkeit vorverl...