WGG I Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz
2. Aufl. 2024
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§ 14e Vermietung von Wohnungseigentumsobjekten
Literatur
Beer/Vospernik in Illedits, Wohnrecht Taschenkommentar (2022); Prader/Pittl, WGG – Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz2.05 (2023); Würth/Zingher/Kovanyi/Etzersdorfer, Miet- und Wohnrecht (2016)
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§ 14e soll die Anwendbarkeit und Anwendung von WEG-Bestimmungen gewährleisten. IVm § 14f bringt er Eingriffe in Bestandsverträge mit sich. Die Bestimmung steht iZm den §§ 19a, 19d. Es ergeben sich etwa mit Würth/Zingher/Kovanyi/Etzersdorfer demzufolge Abweichungen im Bereich von Verwaltungskosten gem § 14 Abs 1 Z 6 und Bewirtschaftungskosten gem § 14 Abs 1 Z 7. Der Verteilungsschlüssel entsprechend § 32 WEG 2002 ist im Bereich der Verrechnung der genannten Beträge anzuwenden. Die übrigen Entgeltkomponenten sind von der Regelung nicht betroffen.