WGG I Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz
2. Aufl. 2024
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S. 335Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft über die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung gemeinnütziger Bauvereinigungen (Bilanzgliederungsverordnung – BGVO), BGBl II 2016/437
Auf Grund des § 23 Abs. 4 des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes, BGBl. Nr. 139/1979, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 157/2015, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Justiz verordnet:
Anlage A
BILANZ
AKTIVA
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Stand zum Ende des Geschäftsjahres | Stand zum Ende des vorangegangenen Geschäftsjahres | |||
A. | ANLAGEVERMÖGEN: | |||
I. | Immaterielle Vermögensgegenstände: | |||
1. | Bestandsrechte und ähnliche Rechte; | |||
2. | geleistete Anzahlungen; | |||
II. | Sachanlagen: | |||
1. | unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte; | |||
2. | Wohngebäude; | |||
3. | unternehmenseigenes Miteigentum; | |||
4. | sonstige Gebäude; | |||
5. | nicht abgerechnete Bauten; | |||
6. | Bauvorbereitungskosten; | |||
7. | Betriebs- und Geschäftsausstattung; | |||
8. | sonstige Sachanlagen; | |||
9. | geleistete Anzahlungen; | |||
III. | Finanzanlagen: | |||
1. | Anteile an verbundenen Unternehmen; | |||
S. 336 | 2. | Ausleihungen an verbundene Unternehmen; | ||
3. | Beteiligungen; | |||
4. | Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht; | |||
5. | Wertpapiere (Wertrechte) des Anlagevermögens; | |||
6. | sonstige Ausleihungen. | |||
B. | UMLAUFVERMÖGEN: | |||
I. | Zur Veräußerung bestimmte Sachanlagen: | |||
1. | unbebaute Verkaufsgrundstücke... |