WGG I Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz
2. Aufl. 2024
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§ 9a Unwirksame und genehmigungspflichtige Rechtsgeschäfte
Literatur
Holoubek/Hanslik-Schneider in Illedits, Wohnrecht Taschenkommentar (2022); Prader/Pittl, WGG – Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz2.05 (2023); Schopper/Walch, Gesellschaftsrechtliche Fragen des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes, ZRB 2017 (90); Sommer/Zenz, Zwei „Compliance-affine“ Spezialnormen im Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz, wobl 2015 (340); Sommer/Zenz, Unwirksame und genehmigungspflichtige Rechtsgeschäfte gem § 9a WGG, wobl 2017 (6); Sommer in Schwimann, Praxiskommentar zum ABGB samt Nebengesetzen (2001)
Materialien
Abänderungsantrag zur RV 895 25. GP
Zu ZZ 3b, 3c, 4d – 4g (§ 7 Abs. 4 Z 3, Abs. 4b Z 4, § 9a Abs. 2 Z 2, Abs. 2a, 3, 5 und 6 WGG)
Die geltenden „Unvereinbarkeitsbestimmungen“ für „In-sich-Geschäfte“ mit Funktionsträgern sollen insofern verschärft werden, als:
(a) anstelle der bisherigen Zustimmungspflicht von einer qualifizierten Mehrheit des Aufsichtsrates nunmehr zwingend Einstimmigkeit vorgesehen ist (§ 9a Abs. 2 Z 2)
(b) der in § 9a Abs. 2 angesprochene Personenkreis ausdrücklich auch auf deren „nahe Angehörige“ erweitert wird
(c) auch für alle (gewerblichen) Tochtergesellschaften gemeinnütziger Bauvereinigungen und deren Rechtsgeschäfte mit Funktionsträgern der gemeinnützigen Mütter (sowie deren nahe Angehörige) z...