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Schwetz

WGG I Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz

Praxiskommentar

2. Aufl. 2024

ISBN: 978-3-7073-4522-3

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Schwetz - WGG I Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz

§ 6 Mindestanzahl der Genossenschafter und Mindestkapital

Materialien

Abänderungsantrag zur RV 895 25. GP

Zu den ZZ 2b und 24a (§ 6 Abs. 2 und § 39 Abs. 20 WGG)

Im Hinblick auf eine wirtschaftliche Risikovorsorge, die besondere volkswirtschaftliche Bedeutung der gemeinnützigen Wohnungswirtschaft und insbesondere zum Schutz (zukünftiger) Wohnungsnutzer soll bei Neugründungen gemeinnütziger Bauvereinigungen in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft, neben anderen sondergesellschaftrechtlichen Regelungen, auch eine ausreichende Mindest-Ausstattung mit Eigenkapital gegeben sein. Wohingegen die Höhe des Mindestbetrages eines Genossenschaftsanteils gem. § 6 Abs. 1 unverändert bleibt.

1

§ 6 enthält wesentliche sondergesellschaftsrechtliche Bestimmungen, deren Inhalt zum Teil relevant für die Ausformung des Gesellschaftsvertrages, des Genossenschaftsvertrages bzw der Satzung ist. Die jeweiligen Regelungen des Genossenschaftsgesetzes, des GmbH-Gesetzes sowie des Aktiengesetzes bleiben mit Schopper/Walch ergänzend anwendbar...

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