SWK-Spezial Insolvenz und Steuern
81. Aufl. 2006
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Kapitel 1: Zielsetzungen und Grundzüge des Insolvenzrechts
I. Einleitung
Ist ein Schuldner insolvent, dh zahlungsunfähig (bei juristischen Personen liegt Insolvenz auch bei Überschuldung vor), und kann er somit nicht alle Forderungen seiner Gläubiger erfüllen, so bietet die österreichische Rechtsordnung den Gläubigern das Konkursverfahren an, um die Forderung zum Teil hereinzubringen. Daher wird das Konkursverfahren auch Gesamtvollstreckungsverfahren genannt. Nur durch ein Insolvenzverfahren wird eine – bei materieller Insolvenz gebotene – Gläubigergleichbehandlung erreicht; das Exekutionsverfahren geht von einem zahlungsunwilligen, aber zahlungsfähigen Schuldner aus; es gilt das Prioritätsprinzip. Die Forderungseintreibung ist jedoch nur ein Aspekt des Konkursverfahrens. Dieses bietet dem Schuldner auch die Chance, eine Lösung mit seinen Gläubigern zu erreichen.
Aus der Natur des Gesamtvollstreckungsverfahrens ergibt sich das nach wie vor vorherrschend...