LVO | Liebhabereiverordnung
1. Aufl. 2024
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§ 8 Zeitlicher Anwendungsbereich der LVO
Erlässe
AÖF Nr 187/1990, „LHE I“.
AÖF Nr 178/1993, „LHE II“.
AÖF Nr 314/1995.
Literatur
Brennsteiner/Zangerl-Reiter in Wiesner/Grabner/Knechtl/Wanke (Hrsg), EStG LVO (Stand , rdb.at); Ehgartner in Jakom EStG16 (2023) § 2; Fuchs/Renner in Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn (Hrsg), EStG22 Liebhabereiverordnung (Stand , rdb.at); Hilber, Praxiskommentar Liebhabereiverordnung (2010); Rauscher/Grübler, Steuerliche Liebhaberei2 (2007).
Judikatur
VfGH
; ; ua.
VwGH
; .
1
In § 8 LVO wird der zeitliche Anwendungsbereich der Liebhabereiverordnung(en) bestimmt.
2
Im Jahr 1990 erging mit BGBl 1990/322 die LVO I. Diese stellte eine Reaktion des BMF auf diverse Einzelerkenntnisse des VwGH zur Liebhaberei dar, die zu einer unübersichtlichen Rechtslage geführt hatten. Sie ist ohne ausdrückliche VO-Ermächtigung in EStG, KStG, UStG und BAO als DurchführungsVO gem Art 18 Abs 2 B-VG ergangen und dient der näheren Präzisierung dieser Gesetze, insb des Begriffs der Einkünfte nach § 2 Abs 3 EStG. Zur LVO I erging am ein Durchführungserlass (AÖF Nr 187/1990, „LHE I“).
Die LVO I trat gem § 8 Abs 2 LVO idgF mit außer Kraft. Ertragsteuerlich ist die LVO 1990 ...