Internationale Umgründungen
1. Aufl. 2005
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S. 153Internationale Realteilungen
Hans-Jörgen Aigner
Mario Züger
S. 155I. Der Begriff der Realteilung im Zivil- und Steuerrecht
Der Begriff der „Realteilung“ ist im österreichischen Handelsrecht nicht definiert. Aus zivilrechtlicher Sicht wird darunter die besondere Auseinandersetzung unter den Gesellschaftern bei der Auflösung oder dem Ausscheiden von Gesellschaftern einer Personengesellschaft verstanden. Das Grundmodell der Beendigung von Personengesellschaften ist im österreichischen Handelsrecht die Liquidation und Verwertung des Gesellschaftsvermögens. Prinzipiell sind ausgeschiedene Gesellschafter in Geld abzufinden.
Die „Realteilung“ bezweckt hingegen die Übernahme bestimmter Vermögensgegenstände durch die Gesellschafter in Anrechnung auf den Auseinandersetzungsanspruch. Es können auch Sachverhalte erfasst sein, bei denen einzelne Gesellschafter aus der Personengesellschaft ausscheiden und nicht in Geld abgefunden werden, sondern mit Bestandteilen des Gesellschaftsvermögens. Als ...