Internationale Umgründungen
1. Aufl. 2005
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S. 101Internationale Einbringungen
Dietmar Aigner
S. 103I. Einleitung und Problemstellung
Der Begriff der internationalen Einbringung ist weder gesellschaftsrechtlich noch steuerrechtlich definiert. Generell enthält das Handels- und Gesellschaftsrecht keine gesonderten Regelungen für Einbringungen, weshalb das UmgrStG in § 12 Abs 1 eine eigene Definition der Einbringungen vorgenommen hat. Ob dieser Einbringungsbegriff mit dem in § 202 Abs 2 HGB erwähnten, aber nicht definierten Einbringungsbegriff übereinstimmt, ist mangels Bindungswirkung für das Handelsrecht zweifelhaft, hat aber keine weiterreichende Bedeutung im Steuerrecht. Anders als bei internationalen Verschmelzungen ist die gesellschaftsrechtliche Zulässigkeit keine Vorfrage für die steuerliche Behandlung von Einbringungsvorgängen, da Art III UmgrStG nicht an gesellschaftsrechtliche Tatbestände anknüpft. Übereinstimmung zwischen Handels- und Steuerrecht besteht grundsätzlich über die Person des Einbringenden und das einzubringende Vermögen. Die in Art III UmgrStG gere...