Internationale Umgründungen
1. Aufl. 2005
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S. 319Die Europäische Aktiengesellschaft im Steuerrecht
Michael Tumpel
S. 321I. Einleitung und Problemstellung
Das SE-Statut enthält keine eigenen Bestimmungen über die Besteuerung. Allerdings verweist Art 9 Abs 1 lit c sublit i SE-Statut in Bezug auf die nicht durch die Verordnung geregelten Bereiche auf die Rechtsvorschriften, die die Mitgliedstaaten in Anwendung der speziell die SE betreffenden Gemeinschaftsmaßnahmen erlassen. Das durch das GesRÄG 2004 in Österreich ergangene SE-Gesetz enthält allerdings ebenfalls keine Bestimmungen, welche die Besteuerung einer SE mit Sitz in Österreich regeln. Gelten keine speziellen die SE betreffenden Vorschriften in den Mitgliedstaaten, so sind gem Art 9 Abs 1 lit c sublit ii SE-Statut die Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten anzuwenden, die auf eine nach dem Recht des Sitzstaates der SE gegründeten Aktiengesellschaft Anwendung finden würden. Nach Art 10 SE-Statut behandeln die...