SWK-Spezial Steuerabkommen Österreich-Liechtenstein/Schweiz
1. Aufl. 2014
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S. 915 Quellenbesteuerung nach Teil 3 der StAbk. ab deren Inkrafttreten (CH ab ; FL ab )
5.1 Einführung
Beide Steuerabkommen sehen die Erhebung einer anonymen 25%igen Quellensteuer für die Erträgnisse der Kapitalvermögen, die bei den CH bzw. FL Zahlstellen ab dem entstehen, vor. Durch die Quellensteuer gilt die österreichische Einkommensteuer als abgegolten, sofern das österreichische EStG für diese Erträge eine Abgeltungswirkung vorsieht. Alternativ dazu kann auch wiederum der Kapitalertrag mittels freiwilliger Meldung an die österreichischen Behörden gemeldet werden.
Folgende Voraussetzungen sind hierbei zu erfüllen, damit Teil 3 der Steuerabkommen anwendbar ist:
Eine natürliche Person, die in Österreich am relevanten Stichtag ansässig ist;
deren Vermögenswerte unter das Steuerabkommen fallen;
die betroffene Person ist auch als nutzungsberechtigte Person i. S. d. StAbk. anzusehen;
die Vermögenswerte sind entweder bei einer CH oder FL Bankzahlstelle verbucht, oder werden von einer FL Organzahlstelle verwaltet, und es besteht keine Ausnahme; und
die Vermögenswerte fallen nicht unter die Zinsbesteuerungsabkommen mit der EU.
5.2 Voraussetzungen
5.2.1 Ansässigkeit in Österreich
Die Voraussetzungen über ...