SWK-Spezial Steuerabkommen Österreich-Liechtenstein/Schweiz
1. Aufl. 2014
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S. 1207 Unklare Abkommensauslegung – Konsultationsmöglichkeit
Beide Steuerabkommen sehen bei Auslegungs- oder Anwendungsschwierigkeiten die Möglichkeit einer gegenseitigen Konsultation vor. Sofern dadurch keine Lösung erreicht werden kann, ist die Angelegenheit dem gemeinsamen Ausschuss vorzulegen. Das Abkommen sieht aber keinen Einigungszwang vor. Auch wird nicht festgelegt, ob die Ergebnisse des Ausschusses veröffentlicht werden.
Auffällig und zu kritisieren ist auch, dass weder die Merkblätter der FLSTV noch die Wegleitungen der EStV auf die Konsultationsvorschriften eingehen.