SWK-Spezial Steuerabkommen Österreich-Liechtenstein/Schweiz
1. Aufl. 2014
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S. 133 Anwendungsvoraussetzungen
Für die Anwendung beider Abkommen ist zunächst zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Abkommensanwendung auch gegeben sind. Diesbezüglich kann zwischen der persönlichen und der sachlichen Anwendbarkeit unterschieden werden. Bereits vorweg darf festgehalten werden, dass die Anwendungsvoraussetzungen sowohl für die vergangenheits- (d. h. Teil 2) als auch die zukunftsbezogenen Abkommensbereiche (Teil 3 und im StAbk. Ö – FL Teil 4) zu prüfen sind.
Generell ergibt sich für Prüfung der Anwendbarkeit des Abkommens daher folgendes Schema:
Abbildung 2: Entscheidungsbaum zur Feststellung der Abkommensanwendbarkeit
Auf die einzelnen Bereiche wird in der Folge eingegangen.
3.1 Persönliche Anwendbarkeit
3.1.1 Anwendbarkeit nur auf natürliche Personen
Sowohl das StAbk. Ö – CH als auch das StAbk. Ö – FL ist grds. nur auf natürliche Personen anwendbar. Die StAbk. sprechen diesbezüglich von der „ betroffenen Person“. Somit sollen die Abkommen nicht anwendbar auf (österreichische) PrivatstiftungenS. 14, Personen-/Kapitalgesellschaften, sonstige Körperschaften und Vereine sein. Die Motivation für diese Regelung dürfte darin bestehen, dass die „befreiten Rechtsformen“ typischerweise...