SWK-Spezial Steuerabkommen Österreich-Liechtenstein/Schweiz
1. Aufl. 2014
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S. 112 Zweck der Abkommen
Der Zweck der Abkommen wird in den jeweiligen Art. 1 der StAbk. festgehalten. Demnach soll durch bilaterale Zusammenarbeit der Vertragsstaaten die effektive Besteuerung der betroffenen Personen in Österreich sichergestellt werden. Abs. 2 leg. cit. führt in weiterer Folge aus, dass für diesen Zweck eine bilaterale Zusammenarbeit vereinbart wird, die im Kern folgende Elemente enthält:
Nachversteuerung von Vermögenswerten bei einer CH/FL-Zahlstelle einer in Österreich ansässigen betroffenen Person;
Erhebung einer abgeltenden Steuer auf Erträge und Gewinne aus Vermögenswerten bei CH/FL-Zahlstellen
Das StAbk. Ö – FL sieht darüber hinaus vor, dass
Vermögenswerte von in Österreich ansässigen betroffenen Personen, die von einer FL (Organ-)Zahlstelle verwaltet werden, unabhängig von deren Belegenheit in Liechtenstein oder außerhalb vom Abkommen erfasst sein sollen;
die Besteuerung von Zuwendungen an und von intransparenten Vermögensstrukturen geregelt wird.
Aufgrund der Regelungskompetenz der EU sind von Teil 3 der beiden Abkommen diejenigen Erträge oder Gewinne ausgenommen, die unter die jeweiligen Zinsbesteuerungsabkommen mit der EU fallen.
Um die im Bereich der „Zinsen“ (auf...