SWK-Spezial Stabilitätsgesetz 2012
1. Aufl. 2009
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1. Überblick
Die mit dem 1. Stabilitätsgesetz (StabG) 2012 eingeführte Immobilienertragsteuer (IESt) erfasst neben natürlichen Personen im Bereich der Körperschaftsteuer auch nicht buchführungspflichtige Körperschaften, nicht betriebliche Privatstiftungen sowie Körperschaften öffentlichen Rechts (KöR). Bei Körperschaften, die ihre Einkünfte gemäß § 7 Abs. 3 KStG zu ermitteln haben, werden Veräußerungsgewinne von Grundstücken bereits im Rahmen der allgemeinen Gewinnermittlung erfasst und unterliegen daher auch nicht der beschränkten Steuerpflicht für private Grundstücksveräußerungen (§ 21 Abs. 3 Z 4 KStG n. F.).
Während nicht buchführungspflichtige Körperschaften und eigen- bzw. gemischtnützige Privatstiftungen schon bislang im Rahmen der einkommensteuerlichen Regelungen über sonstige Einkünfte aus Spekulationsgeschäften mit steuerverfangenen Liegenschaften der Körperschaftsteuerpflicht unterlegen sind, stellt die steuerliche Erfassung von Grundstückstransaktionen bei KöR und bei von der unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht befreiten Körperschaften ein Novum dar.
Der folgende Beitrag befasst sich mit den sich aus dem 1. StabG 2012 ergebenden Änderungen der Besteuerung von Einkünften aus Grundstückstransaktionen auße...