SWK-Spezial Abgabenänderungsgesetz 2014
1. Aufl. 2014
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1. Überblick
Durch das AbgÄG 2014 wird die beschränkte Steuerpflicht für ausländische Steuerpflichtige (natürliche und juristische Personen) erweitert. Künftig werden davon zusätzlich auch Einkünfte aus Kapitalvermögen i. S. d. § 27 EStG erfasst, wenn es sich dabei um „Zinsen“ i. S. d. EU-Quellensteuergesetzes (EU-QuStG) handelt und beim Schuldner eine Verpflichtung zum Abzug von KESt besteht.
2. Bisherige Rechtslage
Beschränkt steuerpflichtig sind natürliche und juristische Personen, die im Inland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Die Steuerpflicht erstreckt sich dabei aber nicht auf ihre gesamten Einkünfte, sondern lediglich auf ihre inländischen Einkünfte i. S. d. beschränkten Steuerpflicht (Territorialitätsprinzip). Diese sind in § 98 EStG taxativ aufgezählt.
Die beschränkt steuerpflichtigen Einkünften aus Kapitalvermögen umfassten bisher Zinsen und andere Erträgnisse aus Kapitalforderungen jeder Art nur dann, wenn diese unmittelbar oder mittelbar durch inländisches Vermögen, etwa inländischen Grundbesitz oder grundstücksgleiche Rechte, besichert waren (§ 98 Abs. 1 Z 5 EStG i. d. F. vor AbgÄG 2014). Insbesondere waren Zinsen aus Einlagen bei Kreditinstituten und Zinsen aus Forderungswertpap...