SWK-Spezial Abgabenänderungsgesetz 2014
1. Aufl. 2014
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1. Überblick
1.1. Hintergrund des Gewinnfreibetrages
Mit dem StRefG 2009 räumte der Gesetzgeber in § 10 EStG ab 2010 natürlichen Personen mit betrieblichen Einkünften die Möglichkeit der Geltendmachung eines Gewinnfreibetrages ein (aufbauend auf dem mit dem KMU-FG 2006 eingeführten Freibetrag für investierte Gewinne). Die Höhe bei Erfüllung sämtlicher Voraussetzungen beträgt grundsätzlich 13 % des Gewinnes, seit jedoch maximal 45.350 Euro pro Jahr. Der Gewinnfreibetrag sollte einerseits der Eigenkapitalstärkung von kleinen und mittleren Unternehmen dienen und andererseits einen Anreiz für Investitionen in begünstigte Wirtschaftsgüter schaffen. Der Gewinnfreibetrag stellt zudem – vor allem aufgrund der festgelegten Höhe – wirtschaftlich bei betrieblichen Einkünften das Pendant der bei Dienstnehmern bestehenden begünstigten Besteuerung des Jahressechstels gemäß § 67 Abs. 1 und 2 EStG dar und wurde als Schritt in Richtung einer rechtsformneutralen Besteuerung begrüßt.
1.2. Funktionsweise
Der Gewinnfreibetrag gliedert sich in einen Grundfreibetrag bis zu einer Bemessungsgrundlage von 30.000 Euro, höchstens daher 3.900 Euro (§ 10 Abs. 1 Z 3 EStG), und in einen investitionsbedingten Freibetrag, der bei Übersteigen der Bemessungsgrundlage vo...