SWK-Spezial Abgabenänderungsgesetz 2014
1. Aufl. 2014
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1. Überblick
Das AbgÄG 2014 enthält auch eine neue Bestimmung für die Abzinsung von langfristigen Rückstellungen. Die neue Regelung berücksichtigt dabei die voraussichtliche Restlaufzeit der Rückstellung und sieht eine Abzinsung nach dem Barwertmodell mit einem einheitlichen Fixzinssatz von 3,5 % vor. Nach der bisherigen Rechtslage wurden seit der Veranlagung 2001 langfristige Rückstellungen mit dem Teilwert unter Berücksichtigung eines pauschalen Abschlags von 20 % angesetzt (pauschale Abzinsung).
Mit dieser Änderung verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, einerseits die Gleichbehandlung von langfristigen Verbindlichkeiten mit kurzer (z. B. zwei Jahre) und langer (z. B. 20 Jahre) Restlaufzeit zu verhindern und gleichzeitig ein erhöhtes Budgetaufkommen zu generieren. Aus der Maßnahme erhofft sich die Bundesregierung ab dem Jahr 2015 ein jährliches Steuermehraufkommen i. H. v. 90 Millionen Euro.
2. Behandlung von langfristigen Rückstellungen vor dem AbgÄG 2012
Nach der Rechtslage vor dem AbgÄG 2014 wurden langfristige Rückstellungen nach § 9 Abs. 5 EStG bisher mit 80 % des Teilwertes angesetzt. Diese Regelung ist lediglich auf den steuerbilanziellen Ansatz von langfristigen Verbindlichkeits- und Drohverlus...