GesRZ-Spezial Haftung von Vorstand und Aufsichtsrat
1. Aufl. 2005
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Einer der „ewigen“ Problemkreise des Aktienrechts wurzelt in dem Spannungsverhältnis zwischen der Gewährleistung eines interventionsfreien unternehmerischen Entscheidungsspielraums für den Vorstand und den Interessen der Aktionäre an einem effektiven Schutz vor den Gefahren eines nicht am Gesellschaftswohl orientierten Vorstandshandelns. Der deutsche Gesetzgeber hat mit dem Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG) in der Diskussion um diesen Problemkreis ein neues Kapitel aufgeschlagen. Aktionären, die den Verdacht hegen, Auffälligkeiten in der Geschäftsführung des Vorstands könnten sich zu einer Treuepflichtverletzung oder einem Schadensersatzanspruch verdichten, wird künftig die Einleitung einer Sonderprüfung erleichtert. Zusätzlich erhält eine Aktionärsminderheit das Recht, bei derartigen Pflichtverletzungen im eigenen Namen eine Klage auf Leistung an die Gesellschaft zu erheben. Hiervon erhofft man sich nicht zuletzt die Eindämmung zu ausgeprägter Risikofreude bei der Nutzung des Handlungsspielraums des Vorstands. Für das von der AG getragene Unternehmen ebenso sc...