GesRZ-Spezial Societas Europaea
1. Aufl. 2005
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I. Vorbemerkung
Die folgenden Überlegungen verzichten auf eine Aufarbeitung der SE-Verordnung, ihrer langen Vorgeschichte, ihrer Zweifelsfragen sowie auf einen Vergleich bereits vorliegender oder in Diskussion stehender Umsetzungskonzepte. Vielmehr soll untersucht werden, welche Fragen sich für den Rechtsanwender ergeben, wenn er entsprechend dem österreichischen SE-Gesetz eine Europäische Aktiengesellschaft gründet und sich für das monistische System entscheidet.
Diese Fragestellung hängt naturgemäß mit den Motiven zusammen, die für die Gründung einer Europäischen Aktiengesellschaft von Einfluss sein können. Dabei scheiden auf den ersten Blick besondere steuerliche Vorteile oder vermeintliche Vorteile bei der Arbeitnehmermitbestimmung aus. Damit reduziert sich aus meinem unter Umständen zu verengten Blickwinkel die Motivenlage zur Gründung einer SE vor allem auf drei Fallgruppen:
Verwendung als Vehikel für grenzüberschreitende Zusammenschlüsse, die bisher nur über komplizierte Konstruktionen (s die Beispiele Rhonc-Poulenc – Hoechst oder HVB/Bank Austria) möglich sind. Sobald freilich über die entsprechenden Richtlinien grenzüberschreitende Verschmelzungen und Spaltungen möglich sein ...