Das neue UGB
2. Aufl. 2007
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S. 32III. Das neue Firmenrecht
Wilhelm Birnbauer
1. Einleitung
1.1. Die gesetzlichen Grundlagen
Die gesetzlichen Grundlagen für das neue Firmenrecht finden sich in den §§ 17 bis 24 UGB. Das UGB bestimmt in diesen Normen den Begriff der Firma (§ 17), die Eigenschaften der Firma (§ 18) sowie zwingende Rechtsformzusätze für Einzelunternehmer, offene Gesellschaften und Kommanditgesellschaften (§ 19). Außerdem finden sich in den §§ 20 bis 24 Bestimmungen über die Verwendung fremder Namen in der Firma sowie Normen über die Firmenfortführung bei Namensänderungen, beim Unternehmenserwerb und bei Änderungen im Gesellschafterbestand. Das bereits im HGB normierte Verbot der Leerübertragung der Firma wird mit § 23 UGB beibehalten.
Die Firmenbildungsvorschriften im Recht der Aktiengesellschaft (§ 4 AktG), der GmbH (§ 5 GmbHG), der Genossenschaft (§ 4 GenG) und der Europäischen wirtschaftlichen Interessenvereinigung (§ 5 EWIV-Ausführungsgesetz) wurden durch das HaRÄG insofern geändert, als diese Bestimmungen nur mehr die Verpflichtung zur Beifügung des Rechtsformzusatzes festschreiben.
1.2. Inkrafttreten
Das neue Firmenrecht ist am in Kraft getreten. Ein zur Eintragung in das Firmenbuch angemeldeter Firmenwortlaut, der nicht den Be...