Das neue UGB
2. Aufl. 2007
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V. Die eingetragenen Personengesellschaften
Arno Weigand
1. Anwendungsbereich der eingetragenen Personengesellschaften
1.1. Überblick – Öffnung der OHG und KG
Eine Konsequenz der Einführung des Unternehmensbegriffs ist die Erweiterung des Anwendungsbereichs der vormaligen Handelsgesellschaften.
Mit der Aufgabe der Grundtatbestände „Kaufmann“, „Handel“ und mit Einführung des umfassenden Unternehmerbegriffs als Grundstein für die gesamte Kodifikation des UGB war es notwendig, auch den Anwendungsbereich der eingetragenen Personengesellschaften systemkonform zu gestalten. Darüber hinaus entschied sich der Gesetzgeber dazu, den „Aktionsradius“ der Personengesellschaften – unter weitgehender Beibehaltung der bewährten Strukturen der vormaligen Personenhandelsgesellschaften – für jeden erlaubten Zweck, einschließlich freiberuflicher und land- und forstwirtschaftlicher Tätigkeit, zu öffnen.
Da die „Offene Gesellschaft“ und die „neue Kommanditgesellschaft“ nunmehr auch für den bisherigen Anwendungsbereich der eingetragenen Erwerbsgesellschaften zur Verfügung stehen, ist das EGG entbehrlich geworden.
Durch das HaRÄG 2005 wurden punktuell offene Ordnungsprobleme des Personengesellschaftsrechts gelöst. ...