Datenschutz im Marketing
1. Aufl. 2019
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S. 105XI. Der Datenschutzbeauftragte
151. Was ist ein Datenschutzbeauftragter?
Ein Datenschutzbeauftragter ist eine Person, die in Unternehmen, die besonders eingriffsintensive Datenverarbeitungen durchführen, dem Verantwortlichen oder Auftragsverantwortlichen zur Seite gestellt werden muss, um diesen bei der Erfüllung seiner datenschutzrechtlichen Pflichten zu unterstützen.
Ein Datenschutzbeauftragter muss die für seine Funktion entsprechenden Fähigkeiten mitbringen; er kann entweder ein externer Beauftragter oder ein Mitarbeiter des Unternehmens sein. Jedenfalls muss ein Datenschutzbeauftragter seine Aufgaben in vollständiger Unabhängigkeit ausüben können, was auch einen teilweisen arbeitsrechtlichen Kündigungsschutz mit sich bringen kann.
152. Wann muss ein Datenschutzbeauftragter benannt werden?
Die Benennung eines Datenschutzbeauftragten ist für private Unternehmen in zwei Fällen verpflichtend, und zwar dann, wenn
die Kerntätigkeit des Unternehmens (Verantwortlicher oder Auftragsverarbeiter) in der Durchführung von Datenverarbeitungen besteht, die aufgrund ihrer Art, ihres Umfangs und/oder ihrer Zwecke eine umfangreiche, regelmäßige und systematische Überwachung von betroffenen Personen e...