Datenschutz im Marketing
1. Aufl. 2019
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S. 78VIII. Das Verarbeitungsverzeichnis
118. Was ist ein Verarbeitungsverzeichnis und wozu dient es?
Nach Art 30 DSGVO haben der Verantwortliche, gegebenenfalls sein Vertreter und Auftragsverarbeiter alle Verarbeitungstätigkeiten, die ihrer Zuständigkeit unterliegen, in ein Verzeichnis aufzunehmen. Dieses Verzeichnis ist schriftlich zu führen, was auch in einem elektronischen Format erfolgen kann.
Mit der Verpflichtung des Verantwortlichen, ein Verarbeitungsverzeichnis zu führen, soll sichergestellt werden, dass er die Bestimmungen der DSGVO einhält. Nach alter Rechtslage mussten Datenverarbeitungsverfahren lediglich zur Eintragung in das Datenverarbeitungsregister gemeldet werden. Insofern wird dem Verantwortlichen ein mitunter bedeutend größerer Aufwand auferlegt als bisher, um seine Verarbeitungstätigkeiten datenschutzrechtskonform zu gestalten.
Mit der Erstellung eines Verarbeitungsverzeichnisses geht der positive Nebeneffekt für den Verantwortlichen einher, sich einen Überblick über alle seine Verarbeitungstätigkeiten verschaffen zu müssen. Dadurch wird es für ihn leichter, die weiteren erforderlichen Schritte zur Anpassung seiner Datenverarbeitungen an die Bestimmungen der DSGVO zu se...