Datenschutz im Marketing
1. Aufl. 2019
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S. 37IV. Datenschutzrechtliche Aspekte der Aufnahme von Fotos und Videos
55. Sind Fotos und Videos personenbezogene Daten?
Ja. Durch ihre Abbildung auf Fotos oder Videos sind Personen in aller Regel identifizierbar, weshalb auch die Verarbeitung von Foto- und Videoaufnahmen von der DSGVO geschützt ist. Nicht geschützt sind aber freilich Lichtbildaufnahmen, auf denen keine natürliche Person identifizierbar zu sehen ist, also zB Landschaftsaufnahmen oder anonymisierte Aufnahmen („verpixelte“ Fotos). Darüber hinaus gilt auch für Fotos und Videos der Anwendungsbereich der DSGVO, also insbesondere die „Haushaltsausnahme“ (siehe Frage 4).
Bei der Verarbeitung von Fotos und Videos sind demnach sämtliche Regeln der DSGVO zu beachten. Konkretisiert werden diese durch Sonderbestimmungen in §§ 12 und 13 DSG. Bei Veröffentlichungen von Bildaufnahmen ist zudem das sogenannte „Recht am eigenen Bild“ gemäß § 78 Urheberrechtsgesetz (UrhG) zu beachten.
56. Unter welchen Voraussetzungen dürfen Fotos und Videos aufgenommen werden?
Eine Bildaufnahme ist gemäß § 12 DSG dann zulässig, wenn
sie im lebenswichtigen Interesse einer Person erforderlich ist,
die betroffene Person zur Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten eingewilligt hat,
sie durch besonde...