Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld

Außensteuerrecht

Kommentar | Grundwerk inkl. 107. Ergänzungslieferung

2023

ISBN: 978-3-504-26041-5

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Außensteuerrecht

§ 9 Freigrenze bei gemischten Einkünften

§ 9 Freigrenze bei gemischten Einkünften

Für die Anwendung des § 7 Abs. 1 sind Einkünfte, für die eine ausländische Gesellschaft Zwischengesellschaft ist, außer Ansatz zu lassen, wenn die ihnen zugrundeliegenden Bruttoerträge nicht mehr als 10 Prozent der gesamten Bruttoerträge der Gesellschaft betragen, vorausgesetzt, dass die bei einer Gesellschaft oder bei einem Steuerpflichtigen hiernach außer Ansatz zu lassenden Beträge 80 000 Euro nicht übersteigen.

Geltung für Wirtschaftsjahre 1972–2000

§ 9 AStG idF von Art. 1 AStRefG

Für die Anwendung des § 7 Abs. 1 sind Einkünfte, für die eine ausländische Gesellschaft Zwischengesellschaft ist und die nicht unter § 13 Abs. 1 fallen, außer Ansatz zu lassen, wenn die ihnen zugrunde liegenden Bruttoerträge nicht mehr als zehn vom Hundert der gesamten Bruttoerträge der Gesellschaft, soweit sie sich nicht auf die unter § 13 Abs. 1 fallenden Einkünfte beziehen, betragen, vorausgesetzt, daß die bei einer Gesellschaft oder bei einem Steuerpflichtigen hiernach außer Ansatz zu lassenden Beträge insgesamt 120 000 Deutsche Mark nicht übersteigen.

Geltung für Wirtschaftsjahr 2001

§ 9 AStG idF von Art. 9...

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