Vorsorgevollmacht - Patientenverfügung - Sterbeverfügung - Erwachsenenvertretung
3. Aufl. 2022
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S. 127 Kapitel 9: Patientenverfügung
Die Patientenverfügung ist ein Mittel der Selbstbestimmung im medizinischen Bereich. Mit ihr kann im Vorhinein bestimmt werden, welche medizinischen Heilbehandlungen für den Fall des späteren Verlustes der Einsichts-, Urteils- oder Äußerungsfähigkeit vom Patienten oder der Patientin abgelehnt werden. Die Möglichkeiten und Grenzen der Patientenverfügung werden in diesem Kapitel erläutert.
S. 128Solange man einsichts-, urteils- und äußerungsfähig ist, kann man einem Arzt selbst mitteilen, ob man mit einer Behandlung einverstanden ist oder nicht. Der Arzt ist grundsätzlich verpflichtet, den Willen eines Patienten oder einer Patientin zu befolgen.
Unter gewissen Umständen, zB nach einem schweren Unfall, ist ein Mensch aber manchmal nicht mehr in der Lage, seinen Willen zu äußern. Vor allem für ältere Menschen stellt sich zunehmend die Frage, wie sie mit der „letzten Lebensphase“, die unter Umständen ein Leben abhängig von Maschinen sein kann, umgehen wollen. Die moderne Medizin ermöglicht die Lebenserhaltung auch in Situationen, in denen früher rasch der Tod des Betroffenen eingetreten wäre. Viele Menschen wollen jedoch „natürlich sterben“.
In einer Patientenverfüg...