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Vorsorgevollmacht - Patientenverfügung - Sterbeverfügung - Erwachsenenvertretung

So sorgen Sie für den Notfall vor

3. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-7093-0693-2

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Vorsorgevollmacht - Patientenverfügung - Sterbeverfügung - Erwachsenenvertretung (3. Auflage)

S. 85 Kapitel 7: Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorgevollmacht kann man regeln, wer einen im Fall der eigenen Geschäftsunfähigkeit vertreten soll. Dieses Kapitel erläutert, welche Befugnisse dem Vertreter bzw der Vertreterin eingeräumt werden können und wie eine Vorsorgevollmacht errichtet werden muss, damit sie wirksam ist.

S. 86Mit einer Vorsorgevollmacht kann im Vorhinein bestimmt werden, wer eine Person im Falle von deren Geschäftsunfähigkeit vertreten soll.

Das Gesetz schreibt auch vor, dass in jenen Bereichen, für die eine Vorsorgebevollmächtigung existiert, ein gewählter, gerichtlicher oder gesetzlicher Erwachsenenvertreter nicht vertreten darf. Durch die Vorsorgevollmacht kann also vor allem auch die Bestellung eines gerichtlichen Erwachsenenvertreters vermieden werden.

Die Vollmacht gebende Person kann auch die Umwandlung einer bestehenden Vollmacht in eine Vorsorgevollmacht bei Eintritt des Vorsorgefalls anordnen.

Die Rechte und Pflichten einer Vorsorgebevollmächtigten sowie den Umfang der Vorsorgevollmacht kann der bzw die Vollmachtgebende weitgehend selbst festlegen. Das ist ein weiterer Vorteil der Vorsorgevollmacht gegenüber der gerichtlichen oder gesetzlichen Erwachsenenvertretung.

Die Grenzen dessen, was ein gerichtlicher oder gesetzlicher Erwachsenenvertreter darf, sind im Gesetz nur allgemein formuliert, weil die Regeln betreffend die Erwachsenenvertretung auf eine Vielzahl von Fällen anwendbar sein sollen. Eine Vorsorgevollmacht kann hingegen konkrete (Einzel-)Fälle behandeln und genaue Handlungsanleitungen oder -anweisungen geben und auf diese Art sehr genau auf die Person des bzw der Vollmachtgebenden zugeschnitten werden.

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