Vorsorgevollmacht - Patientenverfügung - Sterbeverfügung - Erwachsenenvertretung
3. Aufl. 2022
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S. 61 Kapitel 5: Gesetzliche Erwachsenenvertretung
Die gesetzliche Erwachsenenvertretung ermöglicht nahen Angehörigen die Besorgung bestimmter Angelegenheiten für volljährige Personen, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer vergleichbaren Beeinträchtigung ihrer Entscheidungsfähigkeit nicht in der Lage sind, diese Geschäfte ohne Gefahr eines Nachteils für sich selbst zu besorgen. Die gesetzliche Erwachsenenvertretung entsteht nur, soweit die betroffene Person keinen anderen Vertreter, wie zum Beispiel eine Vorsorgebevollmächtigte, hat.
S. 62Ist jemand nicht mehr in der Lage, eine Vorsorgevollmacht zu errichten oder selbst einen Erwachsenenvertreter zu wählen, können dessen nächste Angehörige die gesetzliche Erwachsenenvertretung in Anspruch nehmen. Im Unterschied zur gerichtlichen Erwachsenenvertretung, bei der der Vertreter vom Gericht ausgewählt wird, geht hier die Initiative von den Angehörigen aus. Derjenige aus dem Kreis der nächsten Angehörigen, der die gerichtliche Erwachsenenvertretung unter Vorlage der nötigen Dokumente als Erster beantragt, wird als Vertreter bzw Vertreterin der betroffenen Person im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis eingetragen. Vorausset...