Vorsorgevollmacht - Patientenverfügung - Sterbeverfügung - Erwachsenenvertretung
3. Aufl. 2022
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
S. 167 Kapitel 11: Organtransplantation
In Österreich gilt im Hinblick auf die Entnahme von Organen bei Verstorbenen die sogenannte Widerspruchslösung. Das Gesetz sieht vor, dass einer verstorbenen Person Organe entnommen werden dürfen, wenn sie nicht zu Lebzeiten einer Organentnahme ausdrücklich widersprochen hat.
S. 168Die österreichische Regelung wird auf alle Menschen angewandt, die in Österreich sterben. Auf die Staatsbürgerschaft kommt es nicht an.
In Deutschland gilt dagegen die sogenannte Zustimmungslösung. Dort ist eine Organentnahme bei Verstorbenen verboten, wenn die Person nicht zu Lebzeiten einer Entnahme zugestimmt hat. Deshalb gibt es dort „Organspendeausweise“, die man bei sich trägt, damit der Arzt nach einem plötzlichen Tod weiß, dass er Organe entnehmen darf. Einen solchen Ausweis gibt es in Österreich aufgrund der Widerspruchslösung nicht.
Ein Widerspruch gegen die Organentnahme kann in jeder beliebigen Form abgegeben werden. Er kann beispielsweise auch in der Patientenverfügung enthalten sein. Es ist auch möglich, den Widerspruch auf einen Zettel zu schreiben, den man immer bei sich trägt.
Damit Ärztinnen und Ärzte im Ernstfall von dem Widerspruch sicher erfahren, empfiehlt es ...