Vorsorgevollmacht - Patientenverfügung - Sterbeverfügung - Erwachsenenvertretung
3. Aufl. 2022
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S. 31 Kapitel 2: Rechte und Pflichten der Vertreterinnen und Vertreter
Dieses Kapitel klärt, welche Rechte und Pflichten ein Vertreter bzw eine Vertreterin hat. Unter anderem werden folgende Fragen beantwortet: Muss der Vertreter persönlichen Kontakt zur betroffenen Person haben? Hat er einen Entgelt- oder Aufwandersatzanspruch? Wem gegenüber darf die Vertreterin Informationen preisgeben? Wie viele Vertretungen dürfen von einer Person übernommen werden?
S. 32Informations- und Unterstützungspflichten
Ein Vorsorgebevollmächtigter oder Erwachsenenvertreter hat danach zu trachten, dass die vertretene Person im Rahmen ihrer Fähigkeiten und Möglichkeiten ihre Lebensverhältnisse nach ihren Wünschen und Vorstellungen gestalten kann, und sie soweit wie möglich in die Lage zu versetzen, ihre Angelegenheiten selbst zu besorgen.
Eine Vorsorgebevollmächtigte oder Erwachsenenvertreterin hat die vertretene Person von beabsichtigten, ihre Person oder ihr Vermögen betreffenden Entscheidungen rechtzeitig zu verständigen und ihr die Möglichkeit zu geben, sich dazu in angemessener Frist zu äußern. Die Äußerung der vertretenen Person ist zu berücksichtigen, es sei denn, ihr Wohl wäre hierdurch erheblich gefährdet.
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