Vorsorgevollmacht - Patientenverfügung - Sterbeverfügung - Erwachsenenvertretung
3. Aufl. 2022
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S. 149 Kapitel 10: Sterbeverfügung
Eine Person, die an einer unheilbaren, zum Tod führenden Krankheit oder an einer schweren, dauerhaften Krankheit mit anhaltenden Symptomen leidet, kann eine Sterbeverfügung errichten. Nach Errichtung einer Sterbeverfügung erhält die sterbewillige Person in einer Apotheke ein Präparat, mit dem sie ihr Leben selbst beenden kann.
S. 150Mit Erkenntnis vom hat der Verfassungsgerichtshof ein Gesetz aufgehoben, das die Hilfeleistung beim Suizid unter Strafe gestellt hatte. Der Verfassungsgerichtshof hat dem Gesetzgeber bis Zeit gegeben, um die Hilfeleistung beim Suizid durch ein Gesetz zu regeln und einige Vorgaben über den Inhalt einer solchen Regelung gemacht. Daraufhin wurde am das Sterbeverfügungsgesetz erlassen. Es ist mit in Kraft getreten.
Das Sterbeverfügungsgesetz soll einen gesicherten Rahmen für die Leistung und Inanspruchnahme von Assistenz beim Suizid bieten, in dem die im Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs vorgezeichneten Sicherungsmaßnahmen verankert werden. Es regelt das Zustandekommen und die Wirksamkeit von Sterbeverfügungen und die Abgabe eines Präparats durch Apotheken.
Vorab ist festzuhalten, dass die „Tötung auf Verlangen“ in Österreich nach wie vo...