Vorsorgevollmacht - Patientenverfügung - Sterbeverfügung - Erwachsenenvertretung
3. Aufl. 2022
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S. 9Einleitung
Jeder von uns wünscht sich, bis ins hohe Alter bei klarem Verstand zu sein und seine eigenen Angelegenheiten bis zuletzt persönlich regeln zu können. Wir sind es gewohnt, selbst im Supermarkt einzukaufen und unser erspartes Geld selbst zu veranlagen. Im Leben vieler Menschen gibt es jedoch eine Zeit, in der sie auf Hilfe angewiesen sind. Sei es aufgrund eines Unfalls oder weil die geistigen Fähigkeiten im Alter nachlassen. Wenn man bewusstlos ins Krankenhaus gebracht wird, kann man dem Arzt nicht mitteilen, welche Behandlungen man ablehnt. Wenn man an Demenz leidet, kann man selbst keine Anträge auf Pflegegeld mehr stellen oder selbstständig in ein Pflegeheim ziehen.
Der Gesetzgeber hat in den letzten Jahren Werkzeuge geschaffen, mit denen man für diese Fälle vorsorgen kann. Selbst wenn man keine Vorsorge getroffen hat, gibt es für nächste Angehörige die Möglichkeit, ihren Verwandten zu helfen und sie im Alltag zu unterstützen.
Dieser Ratgeber berücksichtigt das mit in Kraft getretene 2. Erwachsenenschutzgesetz. Hier war es dem Gesetzgeber ein Anliegen, die gerichtliche Fürsorge für Menschen, die nicht mehr in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selbstständig wahrz...