Vermieter-Fibel
4. Aufl. 2022
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S. 82 S. 83 Kapitel 7 Die UStG-Bestimmungen nach dem Stabilitätsgesetz 2012
Am hat sich im Umsatzsteuerrecht vieles geändert für Vermieterinnen und Vermieter – und es gibt einiges zu beachten. Viele Vermieterinnen und Vermieter wissen das nicht – das böse Erwachen kommt spätestens bei der Steuerprüfung.
S. 84In einem Vermietungsobjekt werden Mietverträge mit Mietern, die das Mietobjekt zu Wohnzwecken, und mit solchen, die es unternehmerisch nutzen, abgeschlossen.
Durch das 1. Stabilitätsgesetz wurden 2012 dem § 6 Abs. 2 UStG zwei Sätze angefügt, deren Auswirkungen im Zusammenhang mit der Übergangsregelung des § 28 Abs. 38 UStG „neu“ seither für beträchtliche Diskussionen sorgen und unbedingt beachtet werden müssen:
§ 6 Abs. 2 lautet seither:
UStG § 6. (2), letzter Satz: Der Verzicht auf die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs. 1 Z 16 und Z 17 ist nur zulässig, soweit der Leistungsempfänger das Grundstück oder einen baulich abgeschlossenen, selbständigen Teil des Grundstücks nahezu ausschließlich für Umsätze verwendet, die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen. Der Unternehmer hat diese Voraussetzung nachzuweisen.
In § 28 wurde nach dem Abs. 37 folgender Abs. 38 angefügt:
UStG § 28. (38) 1. § 6 Abs. 2 letzter Unterabsatz in der Fassung des 1. Stabilitäts...