Rechtsberater für Mieter
1. Aufl. 2006
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Rechtsdurchsetzung und verfahrensrechtliche Regelungen
1. Grundsätzliches
1. Grundsätzliches
Um zu seinem Recht zu kommen, braucht man eine gesetzlich geregelte Durchsetzungsmöglichkeit.
Das österreichische Recht sieht für Prozesse vor Zivilgerichten zwei unterschiedliche Verfahren vor :
das Außerstreitverfahren
das streitige Verfahren
Welche dieser beiden Verfahrensarten anzuwenden ist, ergibt sich aus den jeweiligen Gesetzen.
Einige wesentliche Unterschiede sind:
Die Parteien im Außerstreitverfahren heißen Antragsteller und Antragsgegner. Das Verfahren wird über einen Antrag eingeleitet. Im Streitverfahren stehen sich Kläger und Beklagter gegenüber; es wird eine Klage eingebracht.
Das Außerstreitverfahren ist billiger und formloser (zum neuen wohnrechtlichen Außerstreitbegleitgesetz siehe weiter unten).
Im Außerstreitverfahren ergeht die Entscheidung mit Sachbeschluss. Das Rechtsmittel dagegen heißt Rekurs. Im Streitverfahren wird mit Urteil entschieden, das mittels Berufung bekämpft werden kann.
Angelegenheiten im Außerstreitverfahren nach § 37 MRG
Für Mietobjekte, die in den Vollanwendungsbereich des MRG fallen, sowie für Objekte nach dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) verweisen § 37 MRG bzw. § 22 WGG folgende Angelegenheiten in das besondere ...