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Anneliese Markl/Christian Markl

Rechtsberater für Vermieter

3. Aufl. 2017

ISBN: 978-3-7093-0634-5

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Dokumentvorschau
Rechtsberater für Vermieter (3. Auflage)

S. 173 Kapitel 15: Bestandrecht des ABGB

Nicht alle Mietverhältnisse unterliegen dem MRG. Diesfalls kommt das Bestandrecht des ABGB zum Tragen, das sich doch in einigen Bereichen wesentlich vom Bestandrecht des MRG unterscheidet. Diese Unterschiede werden in diesem Kapitel aufgezeigt.

S. 1741. Allgemeines

a) Anwendungsbereich

Unterliegt ein Mietverhältnis nicht den Bestimmungen des MRG (vgl dazu Kapitel 1), so gelangen in der Regel die Vorschriften des 25. Hauptstückes des ABGB (§§ 1090–1121) zur Anwendung. Das ABGB definiert den Bestandvertrag als die Gestattung des Gebrauchs einer unverbrauchbaren Sache auf eine gewisse Zeit und gegen einen bestimmten Preis. Der Bestandvertrag des ABGB wird sehr weit verstanden, so fällt bspw ein Messeteilnahmevertrag ebenso wie die Beistellung eines Schlafwagenplatzes unter dieses Vertragsverhältnis.

b) Abgrenzung Miete – Pacht

Das ABGB unterscheidet weiters zwischen Miete und Pacht. Nach der Judikatur ist für die Frage, ob Miete oder Pacht vorliegt, die Zweckbestimmung der Sache zur Zeit des Vertragsabschlusses sowie die Art des Gebrauches maßgebend, nicht jedoch die von den Parteien gewählte Bezeichnung des Vertrags. Diese Unterscheidung ist unter anderem deshalb wichtig, weil das MRG ausschließli...

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