Rechtsberater für Vermieter
3. Aufl. 2017
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S. 143 Kapitel 13: Beendigung von Bestandverhältnissen
Nicht jeder Mieter bereitet seinem Bestandgeber Freude, eine Trennung ist manchmal unumgänglich. Dieses Kapitel beschäftigt sich ausführlich mit den in der Praxis relevanten Kündigungsgründen und deren Geltendmachung.
S. 1441. Allgemeine Endigungsgründe
Grundsätzlich kann ein bestehendes Bestandverhältnis auf verschiedene Arten aufgelöst werden: Zum einen enthält das MRG in seinen §§ 29–33 ausdrücklich aufgezählte Endigungsgründe, daneben existieren aber noch weitere Möglichkeiten, die unabhängig davon, ob das Bestandverhältnis dem MRG oder dem ABGB unterliegt, ein Bestandverhältnis auflösen können. Dazu zählen folgende allgemeine Endigungsgründe:
a) Einvernehmliche Auflösung
Grundsätzlich ist es schon aufgrund der Privatautonomie jederzeit möglich, bei Einigung beider Vertragsteile das Bestandverhältnis einvernehmlich aufzulösen. Dabei genügt die Annahme einer Auflösungserklärung, die je nach Konstellation entweder vom Vermieter oder vom Mieter angenommen werden kann. Sowohl die Auflösungserklärung als auch die Annahme sollten aber aus Beweisgründen jedenfalls schriftlich erfolgen, wenn auch aus rechtlicher Sicht eine mündliche Vereinbarung genügt. Dies...