Anneliese Markl/Christian Markl

Rechtsberater für Vermieter

3. Aufl. 2017

ISBN: 978-3-7093-0634-5

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Rechtsberater für Vermieter (3. Auflage)

S. 113 Kapitel 10: Hauptmietzinsabrechnung – § 20 MRG

Eine richtige Hauptmietzinsabrechnung erspart viel Ärger. In diesem Kapitel werden die einzelnen zulässigen Positionen auf Einnahmen- und Ausgabenseite detailliert aufgeschlüsselt. Eine Checkliste hilft bei der Berechnung der Mietzinsreserve.

S. 1141. Allgemeines

Der Vermieter hat jeweils bis zum 30. Juni eine Abrechnung über die Einnahmen und Ausgaben für das vorausgegangene Kalenderjahr zu legen. Diese Abrechnung hat in übersichtlicher Form zu erfolgen und detailliert Einnahmen und Ausgabenposten aufzuschlüsseln. Dies muss derart erfolgen, dass jeder durchschnittliche Mieter in der Lage ist, diese Abrechnung nachzuvollziehen. Der Vermieter ist verpflichtet, die Abrechnung an einer geeigneten Stelle im Haus zur Einsicht durch die Hauptmieter aufzulegen und den Hauptmietern Einsicht in die Belege, bei Belegen auf Datenträgern Einsicht in Ausdrucke der Belege, zu gewähren. Weiters hat der Vermieter auf Verlangen eines Hauptmieters Abschriften, Kopien oder weitere Ausdrucke der Mietzinsabrechnung und der Belege auf Kosten des Hauptmieters anfertigen zu lassen. Der Mieter hat auf Verlangen des Vermieters einen angemessenen Kostenvorschuss für die Anferti...

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