Rechtsberater für Vermieter
3. Aufl. 2017
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S. 41 Kapitel 4: Rechte und Pflichten der Vertragsparteien
Wissen Sie, welche Rechte Ihnen als Vermieter und Ihrem Bestandnehmer wechselseitig zustehen? In diesem Kapitel werden die jeweiligen Rechte und Pflichten ausführlich behandelt.
S. 421. Rechte des Vermieters
Zu den Rechten des Vermieters zählt insbesondere das
Recht auf Betreten des Mietgegenstandes,
gesetzliche Pfandrecht zur Sicherung der Mietzinsforderung,
Recht auf Bezahlung des Mietzinses.
a) Recht auf Betreten des Mietgegenstandes – § 8 Abs 2 MRG
Der Hauptmieter hat dem Vermieter oder von diesem beauftragten Personen das Betreten des Mietgegenstandes aus wichtigen Gründen zu gestatten. Zu den wichtigen Gründen zählen unter anderem:
Besichtigung des Bestandobjektes mit Kaufinteressenten oder einem Nachmieter
Vorbereitung und Durchführung notwendiger Arbeiten vom Vermieter und dessen Handwerkern
Durchführung eines Lokalaugenscheins in der Wohnung durch eine Behörde
Kontrolle des Mietgegenstandes
Der Vermieter ist aber nicht berechtigt, das Bestandobjekt jederzeit nach seinem Belieben zu betreten, sondern dies ist nur bei Vorliegen eines begründeten Interesses zulässig. Auf die Rechte des Mieters ist dabei insofern Rücksicht zu nehmen, als die Ausübung die...