Einführung in das Verwaltungsverfahrensrecht
2. Aufl. 2018
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(E) Verwaltungsvollstreckungsgesetz
1 Grundsätze des Verwaltungsvollstreckungsverfahrens
Das Verwaltungsvollstreckungsgesetz (VVG) regelt grundsätzlich die verwaltungsrechtliche Vollstreckung. Vollstreckung („Exekution“) iSd VVG ist die Herstellung des im Bescheid oder Rückstandsausweis einer Verwaltungsbehörde bzw im Erkenntnis oder Beschluss eines Verwaltungsgerichts geforderten Zustands (die Durchsetzung der darin auferlegten Pflichten gegen den säumigen Verpflichteten) mit behördlichem Zwang.
S. 60Gegenstand des Vollstreckungsverfahrens ist die Erlassung eines Bescheids („Vollstreckungsverfügung“) auf der Grundlage eines geeigneten Vollstreckungstitels („Exekutionstitel“); als Exekutionstitel kommen in Betracht:
vollstreckbare Leistungsbescheide von Verwaltungsbehörden;
vollstreckbare Erkenntnisse oder Beschlüsse der Verwaltungsgerichte, mit denen eine Leistung vorgeschrieben wird;
Rückstandsausweise; das sind Auszüge aus den Rechnungsbehelfen, mit denen die Verwaltungsbehörde eine Zahlungsverbindlichkeit bekannt gibt. Die Erlassung eines Rückstandsausweises ist nur zulässig, sofern dies gesetzlichen vorgesehen ist.
Einer Vollstreckung unzugänglich sind Rechtsgestaltungs- und Feststellungs...