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Stefan Lampert

Einführung in das Verwaltungsverfahrensrecht

2. Aufl. 2018

ISBN: 978-3-7073-3879-9

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Dokumentvorschau
Einführung in das Verwaltungsverfahrensrecht (2. Auflage)

(D) Verwaltungsstrafgesetz

1 Einleitung

Das Verwaltungsstrafrecht ist jener Teil des Strafrechts, der von Verwaltungsbehörden zu vollziehen ist, dh dass eine Verwaltungsbehörde den Sachverhalt festzustellen und gegebenenfalls eine Strafe zu verhängen hat. Die einzelnen Verwaltungsstraftatbestände sind in den jeweiligen Materiengesetzen geregelt, wohingegen der allgemeine Teil des Verwaltungsstrafrechts seit 1925 im 1. Teil des VStG (§§ 1 bis 22) kodifiziert ist.

S. 48Das VStG besteht derzeit aus 67 Paragrafen und ist insgesamt in vier Teile unterteilt. Diese vier Teile sind wiederum weitgehend in Abschnitte untergliedert:


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I. Teil:
Allgemeine Bestimmungen des Verwaltungsstrafrechts
(§§ 1–22 VStG)
II. Teil:
Verwaltungsstrafverfahren
(§§ 24–52a VStG)
1. Abschnitt:
Allgemeine Bestimmungen
(§§ 23–34 VStG)
2. Abschnitt:
Sicherung des Strafverfahrens und des Strafvollzuges
(§§ 35–39 VStG)
3. Abschnitt:
Ordentliches Verfahren
(§§ 40–46 VStG)
4. Abschnitt:
Abgekürztes Verfahren
(§§ 47–50 VStG)
5. Abschnitt:
Sonstige Abänderung von Bescheiden
(§§ 52–52a VStG)
III. Teil:
Strafvollstreckung
(§§ 53–54d VStG)
IV. Teil:
Straftilgung, besondere Verfahrensvorschriften, Verfahrenskosten
(§§ 55–67 VStG)

Freiheitsstrafen könn...

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