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Einführung in das Verwaltungsverfahrensrecht
Stefan Lampert

Einführung in das Verwaltungsverfahrensrecht

2. Aufl. 2018

Print-ISBN: 978-3-7073-3879-9

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Einführung in das Verwaltungsverfahrensrecht (2. Auflage)

(C) Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz

1 Einleitung

Das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz (AVG) besteht derzeit aus 82 Paragrafen und ist in insgesamt sechs Teile unterteilt. Diese sechs Teile sind weitgehend wiederum in Abschnitte unterteilt:


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I. Teil:
Allgemeine Bestimmungen
(§§ 1-36 AVG)
1. Abschnitt:
Behörden
(§§ 1-7 AVG)
2. Abschnitt:
Beteiligte und deren Vertreter
(§§ 8-12 AVG)
3. Abschnitt:
Verkehr zwischen Behörden und Beteiligten
(§§ 13-20 AVG)
4. Abschnitt:
Zustellungen
(§§ 21-31 AVG)
5. Abschnitt:
Fristen
(§§ 32-33 AVG)
6. Abschnitt:
Ordnungs- und Mutwillensstrafen
(§§ 34-36 AVG)
7. Abschnitt:
Begriffsbestimmungen
II. Teil:
Ermittlungsverfahren
(§§ 37-55 AVG)
1. Abschnitt:
Zweck und Gang des Ermittlungsverfahrens
(§§ 37-44g AVG)
2. Abschnitt:
Beweise
(§§ 45-55)
III. Teil:
Bescheide
(§§ 56-62 AVG)
IV. Teil:
Rechtsschutz
(§§ 63-73 AVG)
1. Abschnitt:
Berufung
(§§ 63-67 AVG)
2. Abschnitt:
Sonstige Abänderung von Bescheiden
(§§ 68-72 AVG)
3. Abschnitt:
Entscheidungspflicht
V. Teil:
Kosten
(§§ 74-79 AVG)
VI. Teil:
Schlussbestimmungen
(§§ 80-82 AVG)

S. 32 Grundbegriffe des Verwaltungsverfahrens

2.1 Behörden und Zuständigkeiten
2.1.1 Allgemeines

Unter Zuständigkeit ist die Ermächtigung zur Setzung eines Rechtsakts zu verstehen. Es obliegt dem (einfachen) Gesetzgeber, detaillierte Festlegungen der Behördenz...

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