Einführung in das Verwaltungsverfahrensrecht
2. Aufl. 2018
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(B) Das Einführungsgesetz
Das EGVG legt im Kern den Anwendungsbereich der Verwaltungsverfahrensgesetze fest. Darüber hinaus definiert das EGVG den Begriff „Behörde“ und entS. 2hält Straftatbestände und subsidiäre Strafrahmen für vier nicht zusammenhängende Verwaltungsdelikte. Im Grunde ist das EGVG ein Konglomerat von Vorschriften verschiedenster Art.
Der Gesetzgeber hat im EGVG ursprünglich jene Bestimmungen zusammengefasst, die zwar zur reibungslosen Einführung und Anwendung der vereinheitlichten Verwaltungsverfahrensgesetze erforderlich waren, aber auf Grund ihrer allgemeinen Bedeutung systematisch weder in das AVG noch in das VStG oder VVG aufgenommen werden konnten.