Einführung in das Verwaltungsverfahrensrecht
2. Aufl. 2018
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(A) Einleitung
Unter Verwaltungsverfahrensrecht versteht man jene Rechtsvorschriften, die das prozessförmige Vorgehen von Verwaltungsorganen bei Erlassung individueller hoheitlicher Entscheidungen regeln.
Gemäß Art 18 Abs 1 B-VG darf die gesamte staatliche Verwaltung nur auf Grund der Gesetze ausgeübt werden (Legalitätsprinzip). Damit ist die Bindung (auch) des verwaltungsbehördlichen Handelns an die Gesetze verfassungsrechtlich abgesichert. Das Gesetz bildet somit die Grundlage für das verwaltungsbehördliche Handeln.
Auf der Grundlage der Bedarfskompetenz des Art 11 Abs 2 B-VG erließ der Bundesgesetzgeber die „Verwaltungsverfahrensgesetze“, nämlich:
Einführungsgesetz zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen 1991 (EGVG)
Verwaltungsstrafgesetz 1991 (VStG)
Verwaltungsvollstreckungsgesetz 1991 (VVG)
Neben diesen vier „Hauptgesetzen“ gibt es noch mehrere Nebengesetze, worunter bspw das Zustellgesetz, E-Government-Gesetz oder das Signaturgesetz fallen.
Die Verwaltungsverfahrensgesetze finden freilich keine Anwendung im Bereich der Privatwirtschaftsverwaltung (Art 17 B-VG).
Die im Anschluss folgenden Kapitel geben eine erste (grobe) Einführung zu den oben genannten vier Hauptgesetzen, wobei das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz den Schwerpunkt bildet.