Mitarbeiter-Stock-Options im Recht der Doppelbesteuerungsabkommen
1. Aufl. 2006
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
S. 231V. Methoden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bei Einkünften aus Mitarbeiter-Stock-Options
1. Anwendung des Methodenartikels
1.1. Grundlagen
Im vorangegangenen Kapitel IV. wurden auf Basis der autonomen Abkommensinterpretation Kriterien für die Einordnung von Einkünften aus Mitarbeiter-Stock-Options aufgezeigt. Da aber nach Anwendung der Verteilungsnormen oftmals noch immer beide Vertragsstaaten besteuern können, muss durch Anwendung des „Methodenartikels“ Art 23 OECD-MA festgestellt werden, wie die Doppelbesteuerung vermieden wird. Art 23 OECD-MA wendet sich an den Ansässigkeitsstaat, der durch Anwendung der Befreiungs- oder Anrechnungsmethode die Doppelbesteuerung vermeiden muss. Dabei ist zu beachten, dass die „juristische Doppelbesteuerung“ vermieden werden soll, die nach dem OECD-MK „darin besteht, dass dieselben Einkünfte (…) bei derselben Person durch mehr als einen Staat besteuert werden“.
Grundanwendungsvoraussetzung für den Methodenartikel ist also, dass dieselben Einkünfte von einer Mehrfachbesteuerung bedroht sind. Der Begriff „Einkünfte“ in Art 23 OECD-MA ist abkommenrechtlicher Natur. Sie manifestieren sich in originär innerstaatlichen Besteuerungsansprüchen. Gerade di...